Heilmittelerbringer bzw. Dienstleister im Gesundheitswesen, wie Heilpraktiker oder Rehasporteinrichtungen, erbringen am Patienten Leistungen, die entweder mit den Krankenkassen (privat und gesetzlich) oder als Privatleistungen direkt über den Patienten abgerechnet werden. Häufig hängen an den zugrundeliegenden Verordnungen spezifische Regelungen, die eine Software optimal erkennen muss, um Absetzungen zu vermeiden. Um eine möglichst fehlerfreie Eingabe zu ermöglichen, wurden pro Profession nur die möglichen Geschäftsvorfälle freigeschaltet.
Insbesondere für Einrichtungen mit mehreren Professionen bedarf es einer Praxissoftware, die alle Professionen anbietet. Ein Vorteil ist es mehrere Praxen über eine Praxisgruppe verwalten zu können. Diesen und weitere Vorteile können Sie in verschiedenen Softwaresettings ausschöpfen.