Vorteile für Heilmittelerbringer

Wir ermöglichen die Verbindung von mehreren unterschiedlichen Praxen in einer Praxisgruppe.
Individuelle Features einer Sparte werden auch nur dort angeboten.

Heilmittelerbringer bzw. Dienstleister im Gesundheitswesen, wie Heilpraktiker oder Rehasporteinrichtungen, erbringen am Patienten Leistungen, die entweder mit den Krankenkassen (privat und gesetzlich) oder als Privatleistungen direkt über den Patienten abgerechnet werden. Häufig hängen an den zugrundeliegenden Verordnungen spezifische Regelungen, die eine Software optimal erkennen muss, um Absetzungen zu vermeiden. Um eine möglichst fehlerfreie Eingabe zu ermöglichen, wurden pro Profession nur die möglichen Geschäftsvorfälle freigeschaltet.

Insbesondere für Einrichtungen mit mehreren Professionen bedarf es einer Praxissoftware, die alle Professionen anbietet. Ein Vorteil ist es mehrere Praxen über eine Praxisgruppe verwalten zu können. Diesen und weitere Vorteile können Sie in verschiedenen Softwaresettings ausschöpfen.

Allgemeine Validierungen (Prüfungen) durch die Software

  • Verordnungsübergreifende Regelfallprüfung (Anzahl- und Zeitraumprüfung)

  • Prüfung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles, d.h. ob bei bestimmten Krankenkassen eine Genehmigung vorab eingeholt werden muss

  • Prüfung der Praxisdaten: keine Profession angegeben, unvollständige und falsche IK, Prüfsummenfehler IK, Qualifikation für Praxis nicht zulässig

  • Allgemeine Verordnungsprüfungen: Verordnung liegt noch nicht vor, kein ICD-10-Code zugewiesen, kein Indikationsschlüssel zugewiesen, Krankenkasse der Verordnung stimmt nicht mit der Krankenkasse des Patienten überein, der Verordnung ist kein Patient zugewiesen, der Verordnung ist kein Arzt zugewiesen, das Verordnungsdatum ist nicht zugewiesen

  • Hinweise zum Patienten: bspw. fehlende Adressdaten bei Privatpatienten oder fehlende Geburtsdaten oder Versichertennummern bei gesetzlichen Patienten; es werden explizit genau die Daten abgefragt, die notwendig sind für den jeweiligen Geschäftsvorfall

  • Abrechnungsinformationen unvollständig: Arztnummer ungültig, der Verordnung sind keine Heilmittel zugewiesen, Heilmittel nicht zulässig, Heilmittel XY darf nur in Kombination mit einem vorrangigen Heilmittel verordnet werden, maximale Verordnungsmenge für Verordnung mit Indikation ist überschritten

  • Ein weiterer Vorteil: Automatisierte Prüfung der regionalen und bundesweiten Feiertage

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