Physiotherapie - Blankoverordnung Schultergelenk seit dem 1.11.

Seit dem 1. November 2024 ist ein neuer Abrechnungsprozess für Blankoverordnungen in Kraft getreten. Diese neue Regelung betrifft vorerst ausschließlich den Schultergelenksbereich. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst, die Sie über den neuen Prozess wissen sollten.

Ab der Programmversion SmartVO 2024.1.3 steht Ihnen der neue Geschäftsvorfall HVO13 Schulter - Blankoverordnung zur Verfügung.

Wichtige Informationen

Indikationen und zulässige Heilmittel

In der ersten Phase der Blankoverordnungen sind die zulässigen Heilmittel auf spezifische Behandlungen zum Indikationsschlüssel EX beschränkt. Eine manuelle lymphatische Drainage (MLD) ist beispielsweise nicht Teil der zulässigen Heilmittelliste. 

HINWEIS: Die Heilmittel, die bei der Blankoverordnung vergeben werden können, enthalten im Programm SmartVO immer auch den Zusatz Blanko (Beispiel: KG-Blanko). Die Heilmittelposition Fango trägt in den offiziellen Veröffentlichungen nur den Namen Warmpackung und ist daher nicht unter Fango zu finden. 

Behandlungsrichtlinien

Für jeden Behandlungstag gilt, dass maximal zwei vorrangige Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel erbracht werden dürfen. Dies ermöglicht eine gezielte Therapie, die auf den individuellen Bedarf der Patienten abgestimmt ist.

Die Blankoverordnung ist maximal 16 Wochen gültig. Das Gültigkeitsdatum finden Sie als Information in den Validierungen. 

Bis zu drei Blankoverordnungen können jährlich verschrieben werden.

Neue Abrechnungspositionen

Im neuen Abrechnungsprozess werden folgende Positionen eingeführt:

  • Physiotherapeutische Diagnostik - PD - Positionsnummer: 20522 - Zeit: 15-25 Minuten
  • Bedarfsdiagnostik - BD -  Positionsnummer: 20523 - Zeit: max. 15 Minuten
  • Versorgungspauschale - Positionsnummer: 20524

Die Physiotherapeutische Diagnostik und Bedarfsdiagnostik sind in der Zuzahlungsberechnung zu berücksichtigen.

Es ist wichtig, dass jede Diagnostik nur einmal pro Verordnung abgerechnet werden kann. Zwischen der physiotherapeutischen Diagnostik und der Bedarfsdiagnostik muss zudem ein Mindestabstand von 28 Tagen eingehalten werden.

Erfahren Sie mehr über die Praxissoftware und die Blankoverordnung - Schulter

Diagnostikrichtlinien

Für die Diagnostik gelten bestimmte Kriterien, die sich am ICF-Standard orientieren. Diese Kriterien umfassen fünf Komponenten:

  • Körperstruktur/Körperfunktion
  • Aktivität
  • Partizipation
  • Persönliche Faktoren
  • Umweltfaktoren

Nach der Diagnostik muss ein Therapieplan erstellt werden, der festlegt, welche Behandlungen in welchem Zeitraum stattfinden, sowie den Zeitpunkt für die weitere Bedarfsdiagnostik (frühestens nach 28 Tagen).

Bitte dokumentieren Sie die Diagnostiken in der Verordnung des Patienten. Sie muss bei Nachfragen wieder abrufbar sein.

Budgetrestriktionen, Zeitrahmen und das Ampelsystem

Die Budgetrestriktion liegt in der Verantwortung der Praxis. Die Verordnungsdauer beträgt 16 Wochen. Innerhalb dieser Zeit ist es möglich, die Therapie zu beenden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu beginnen. Ein großer Vorteil: während einer Blankoverordnungen können Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen auftreten ohne dass eine Begründung erforderlich ist.

Ein wichtiges Werkzeug zur Verordnungskontrolle ist das Ampelsystem, das zwischen konservativen Behandlungen und Frakturen unterscheidet. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass dies nicht für gesondert ausgewiesene ICD10- Codes gilt. Hier eine Übersicht:

Konservativ

Grün Phase :

  • Vorrangige Heilmittel: bis 18
  • Ergänzende Heilmittel: bis 6

Rot Phase  (mit -9% Veränderung):

  • Vorrangige Heilmittel: >18
  • Ergänzende Heilmittel: > 6

Fraktur

Grün Phase :

  • Vorrangige Heilmittel: bis 26
  • Ergänzende Heilmittel: bis 8

Rot Phase  (mit -9% Veränderung):

  • Vorrangige Heilmittel: >26
  • Ergänzende Heilmittel: >8

Bitte beachten Sie, dass es auch einen besonderen Heilmittelbedarf sowie einen langfristigen Heilmittelbedarf gibt, der die Mengenangaben außer Kraft setzt: 

BVB

ICD-10-Codes: M75.1, M24.41 + Z98.8 und Z96.60 + Z98.8

LHB

ICD-10-Codes: T22.30 , T22.32 und T22.33

Hausbesuch

Ein Hausbesuch ist kein Heilmittel im Rahmen der Blankoverordnungen, die Entscheidung darüber liegt beim behandelnden Arzt.

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Umsetzung im Programm SmartVO

Für die Blankoverordnung für Schultergelenkserkrankungen wird es einen separaten Geschäftsvorfall HVO13 Schulter - Blankoverordnung  geben, so wie Sie ihn vom Entlassmanagement kennen.

Für das Hinzufügen der Diagnostik haken Sie bitte die Befunderhebung an und um die Bedarfsdiagnostik hinzuzufügen klicken Sie unter Option Diagnostik an. Die beiden Termine müssen mindestens 28 Tage auseinanderliegen, beide Positionen werden in der Zuzahlungsberechnung mit aufgenommen.

Beide Postionen müssen aktiv mit dem Setzen des Hakens der Verordnung hinzugefügt werden. Die Diagnostik muss beim ersten Termin passieren.

Validierungen 

Folgende Validierung sind bereits integriert:

  • Validierung der ICD10-Codes > diese verweisen auch auf die Diagnose (Fraktur oder Konservativ)
  • Berücksichtigung der Ampelvalidierung (grün und rot im Wortlaut, Zähler der Heilmittel ist integriert und macht transparent wie viele Heilmittel (x von y) schon vergeben wurden)
  • Gültigkeitsdauern/Fristen (Beginn, Abrechnung)
  • Abstand der Diagnostiken
  • maximale Anzahl an Heilmitteln pro Termin

Hinweise

Wir bitten Sie für die Diagnostik die Dokumentationsfelder zu nutzen. Die Therapieplanung kann derzeit nur in Form von Heilmittelvergabe vonstatten gehen.

Die Zuzahlung verändert sich bei jeder Änderung der Verordnungsinhalte. Bitte weisen Sie Ihre Patienten vorab auf das ungewöhnliche Vorgehen hin. Letztendlich erspart es dem Patienten die wiederkehrende Praxisgebühr, die restlichen Positionen sind vorhandene Therapiepositionen, wie bei jeder Verordnung.

Kontrollieren Sie die Anzahl der Heilmittel in der Verordnungsmaske, bevor Sie eine Rechnung ausdrucken. Durch die Flexibiltät in der Heilmittelanzahl kann es schnell zu überhöhten und unterzahlten Gebühren kommen. Ein Kontrollorgan ist die Preisberechnung. Hier sehen Sie, welche Positionen der Berechnung zugrunde liegen.

Als nächstes wird die Möglichkeit eines Therapieplans etabliert. Im Frühjahr nächsten Jahres wird das Dokumentationsfeld flexibler werden, die sich an oben beschriebenen Vorgehensweise (ICF) orientiert.

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