Abrechnung während einer Praxisübernahme

Sie wollen eine Praxis übernehmen und es existieren Verordnungen, mit denen Sie noch weiterarbeiten möchten? Dann beachten Sie bitte die folgenden Schitte bei Ihrer Abrechnung:

Umgang mit der Originalverordnung

  1. Der neue Praxisinhaber erstellt von jeder Verordnung, welche weiter behandelt wird, eine Kopie.
  2. Die ehemalige Praxis lässt noch die Patienten die durchgeführten Behandlungen bestätigen.
  3. Nach der Übernahme (Stichtagsregelung) werden jetzt die erbrachten Behandlungen von der neuen Praxis erbracht und der/die Patient:in unterschreibt auf der Verordnungskopie.
  4. Wichtig ist, dass bei der Verordnungsanlage in SmartVO die Option VO Fortsetzung angehakt wird.

Die ehemalige Praxis reicht die Originalverordnungen mit dem Vermerk auf den Verordnungsrückseiten „Teilabrechnung wegen Übernahme der Praxis (alternativ: IK-Wechsel, Geschäftsaufgabe oder Verkauf)“ zur Abrechnung ein.

Nach Beendigung der kompletten Behandlungsserie werden die Verordnungskopien (mit dem Vermerk „Praxisübernahme zum xx.xx.xx“ (Stichtag) durch die neue Praxis zur Anlage eines neuen Kundenkontos eingereicht.

Der henara Kundenservice steht Ihnen bei Fragen zur Abrechnung gern zur Verfügung.

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