Abrechnung während einer Praxisübernahme

Sie wollen eine Praxis übernehmen und es existieren Verordnungen, mit denen Sie noch weiterarbeiten möchten? Dann beachten Sie bitte die folgenden Schritte bei Ihrer Abrechnung:

Umgang mit der Originalverordnung

  1. Der neue Praxisinhaber erstellt von jeder Verordnung, welche weiter behandelt wird, eine Kopie.
  2. Die ehemalige Praxis lässt noch die Patienten die durchgeführten Behandlungen bestätigen.
  3. Nach der Übernahme (Stichtagsregelung) werden jetzt die erbrachten Behandlungen von der neuen Praxis erbracht und der/die Patient:in unterschreibt auf der Verordnungskopie.
  4. Wichtig ist, dass bei der Verordnungsanlage in SmartVO die Option VO Fortsetzung angehakt wird.

Die ehemalige Praxis reicht die Originalverordnungen mit dem Vermerk auf den Verordnungsrückseiten „Teilabrechnung wegen Übernahme der Praxis (alternativ: IK-Wechsel, Geschäftsaufgabe oder Verkauf)“ zur Abrechnung ein.

Nach Beendigung der kompletten Behandlungsserie werden die Verordnungskopien (mit dem Vermerk „Praxisübernahme zum xx.xx.xx“ (Stichtag) durch die neue Praxis zur Anlage eines neuen Kundenkontos eingereicht.

Der henara Kundenservice steht Ihnen bei Fragen zur Abrechnung gern zur Verfügung.

In einer zweiten Praxis abrechnen

1. Anmelden einer zweiten Praxis 

Sie nehmen in der Software in der Praxisgruppe eine zweite Praxis auf, Sie hinterlegen den Namen und die IK, die Qualifikationen, wenn notwendig und die Therapeuten.

2. Kopien der Verordnungen 

Sie kopieren alle Verordnungen, die in der zweiten Praxis weitergeführt werden sollen. Und rechnen die Originalverordnungen in der ersten Praxis ab.

Die Verordnungskopien bleiben dann im Bearbeitungsstatus erhalten. 

3. Übertragen in andere Praxis

Unter NEU wählen Sie den Punkt aus und übernehmen die Verordnungen, die in der neuen Praxis weitergeführt werden, diese werden dann übertragen.

4. Verordnung bearbeiten

Um die Verordnung weiter verarbeiten zu können und dann auch abzurechnen, klicken Sie bitte unter Optionen auf "VO Fortsetzung".

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