Podologen haben mit der SmartVO-Software die Möglichkeit, eine Teilabrechnung für Ihre Verordnungen anzufertigen. Damit erfüllen wir den Wunsch der Podologen, die mit der Software arbeiten.
Die Prozessschritte haben wir in den folgenden Punkten dokumentiert.
Verordnung anlegen, prüfen und teilabrechnen
Bitte Scannen Sie die Verordnung ein. Für den geteilten Abrechnungsprozess ist dieser Schritt wichtig und erleichtert die Nachvollziehbarkeit für Sie und Ihre Abrechnungszentrum.
Beim Anfertigen einer Zwischenabrechnung wird nach der vollständigen Datenanlage und Dokumentation, wie gewohnt, auf "Abrechnen" geklickt.
Nun erscheint eine Sicherheitsabfrage, die Sie, sofern Sie eine Zwischenabrechnung/Teilabrechnung machen wollen, mit "Übernehmen" bestätigen. Andernfalls wird die Verordnung abschließend abgerechnet.
Zukunftstermine
Die Verordnung muss Termine in der Zukunft haben. Diese werden dann in die Verordnungskopie übertragen. Andernfalls wird die Verordnung komplett abgerechnet.
Teilabrechnung
Die Teilabrechnung erfolgt für die zurückliegenden Termine. Eine Zuzahlung kann nur einmalig getätigt werden. Eine Befundung kann in der Podologie bei jeder Behandlung abgerechnet werden.
Fortsetzen der Verordnung
Im Historienfeld einer Verordnung können Sie die bereits teilabgerechnete Verordnung einsehen. Genauso können Sie in den anderen Teil der Verordung springen. Hier ist der Haken bei "VO Fortsetzung" gesetzt, damit der Bezug zur Verordnung weiterhin existiert.
In einer Kopie der Verordnung werden die verbleibenden Termine dokumentiert und mit eingereicht.