Über Verordnung > Informationen können Sie den Document-Viewer mit der Schaltfläche "Dokumentenanzeige" an- und ausstellen.
Sofern diese Funktion angestellt ist, können alle Dokumente, die zu der Verordnung gehören, angeschaut werden. Verordnungsinhalte können damit problemlos abgeglichen und Rechnungen überprüft werden.