Vertragsänderungen und Abrechnungsrichtlinien ab Juli 2024

Podologie_anpassungen

Ab dem 1. Juli 2024 treten wichtige Vertragsänderungen im Bereich der Podologie in Kraft, die sowohl für Podologinnen und Podologen als auch für Krankenkassen von Bedeutung sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Abrechnung zu vereinfachen und die Vertragsbedingungen zu aktualisieren. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen.

Wegfall der Bearbeitungsgebühr

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Wegfall der Bearbeitungsgebühr bei nachträglichen Korrekturen. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für Podologen dar, da zusätzliche Gebühren entfallen, die bisher bei Korrekturen anfielen.

Einführung einheitlicher Abkürzungen

Zur Vereinheitlichung und Klarstellung werden feste Abkürzungen zur Darstellung der Maßnahmen auf Verordnungsrückseiten eingeführt. Diese Abkürzungen sind nun verbindlich und erleichtern die Dokumentation und Abrechnung erheblich. Beispielsweise können Abkürzungen wie „pod. Beh. kl.“ (kleine podologische Behandlung) oder „Eing. Bef.“ (Eingangsbefundung) verwendet werden. (Siehe Tabelle am Artikelende)

Erstbefundung und Behandlungsbeginn

Die Erstbefundung sowie die Eingangsbefundung gelten nun offiziell als Behandlungsbeginn. Diese Maßnahmen müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung erfolgen.

Vertretungsregelungen für Ärzte

Neu ist auch die Regelung, dass Änderungen oder Ergänzungen auf Verordnungen bei Abwesenheit des ursprünglichen Verordners von vertretungsberechtigten Ärzten vorgenommen werden können. Diese müssen ihre Berechtigung durch Stempel und Unterschrift legitimieren, was die Flexibilität und Kontinuität der Patientenversorgung verbessert.

Konkretere Vorgaben für therapierelevante Diagnosen

Die Definitionen und Vorgaben für therapierelevante Diagnosen wurden präzisiert. Insbesondere für die Diagnosegruppen NF und QF gibt es jetzt klare Anforderungen im Feld Erläuterung, die auf spezifische neuropathische Schädigungsbilder als Folge eines Querschnittsyndroms hinweisen.

Lokalisation im Begründungsfeld

Neu ist, dass im Hinweisfeld „Begründung“ auf der Rückseite der Verordnungen die erforderlichen Angaben im Zusammenhang mit der Nagelspangenbehandlung (Lokalisation z.B. mit UI1 links) einmalig erläutert werden sollen. Diese Ergänzung soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Behandlung weiter verbessern.

FAZIT

Die zum 1. Juli 2024 in Kraft tretenden Vertragsänderungen im Bereich der Podologie bringen zahlreiche Verbesserungen und Erleichterungen und Konkretisierungen für die Praxis mit sich. Durch den Wegfall der Bearbeitungsgebühr, die Einführung einheitlicher Abkürzungen und klarerer Vorgaben für Diagnosen wird die Abrechnung und Dokumentation effizienter gestaltet. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Qualität der podologischen Versorgung zu sichern und administrative Hürden zu reduzieren. Das Henara Abrechnungszentrum arbeitet die neuen Kriterien und Regularien in die Validierungen ein. Viele der nun fixierten Änderungen wurden bereits in der Abrechnung berücksichtigt. Mit der unterschriebenen Vertragsanpassung erhalten alle Regelungen nun eine gemeinsame Basis.

Die Software SmartVO beinhaltet bereits die neuen Preise und die Therapeuten wenden Sie nach dem 1. Juli 2024 automatisch in der Verordnungsberechnung an.

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Wie sehen die Abkürzungen aus?

Textbaustein

Offizielle Abkürzung

Podologische Behandlung (klein)

pod. Beh. kl

Podologische Behandlung (groß)

pod. Beh gr.

Podologische Eingangsbefundung

Eing. Bef.

Erstbefundung groß

EBF groß

Erstbefundung klein

EBF klein

indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit

Kontrolle

Behandlungsabschluss

Abschluss

Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser

Anp. Ross-Fraser

Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser

Nachregulierung

Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange

Anp. mehrteilig

Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange

Anp. einteilig

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