Inkasso

Sofern Sie Probleme mit Zahlungen von Patienten haben, weil diese private Rechnungen oder Ausfallrechnungen nach Rechnungsstellung und Mahnungen nicht zeitnah begleichen, bietet Henara Ihnen die Möglichkeit ein separates Inkasso-Verfahren zu eröffnen. Damit wir in Ihrem Auftrag ein solches Verfahren zügig abschließen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wir stellen Ihnen hier die Prüfkriterien und einzelnen Prozessschritte / Stufen für Ihr erfolgreiches Inkassoverfahren vor.

Voraussetzungen

1. AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in der Praxis ausliegen oder auf anderem Wege für die Patienten verfügbar sein.

2. Rechnung und Mahnschreiben

Die vorangegangene Historie mit Rechnungen und Mahnschreiben muss verfügbar und eingereicht werden. Mit dem SmartVO-Programm ist das ganz einfach über die Verordnungshistorie abrufbar.

3. Behandlungsbestätigung

Über einen Behandlungsvertrag oder über die Emfangsbestätigung kann die Durchführung beziehungsweise das Einverständnis nachvollzogen werden.

Ablauf

Das Henara-Inkassoverfahren unterteilt sich in verschiedene Stufen, wobei der säumige Patient jederzeit die Möglichkeit hat, durch Ausgleich der offenen Forderung das Verfahren sofort zu beenden. Angefallene Kosten und Gebühren sind dabei selbstverständlich vom Patienten zu erstatten.

Sämtliche von Henara im Kundenauftrag versandte Inkassoschreiben werden per Einschreiben an die Patienten zugestellt. Henara informiert Sie zu jeder Zeit über die dafür anfallenden Gebühren.

Ziel unserer Inkasso-Dienstleitung ist es, unseren Kunden, also den Praxen schnellstmöglich zum Ausgleich offener Forderungen, nebst Mahnkosten und Zinsen zu verhelfen oder am Ende des Prozesses einen vollstreckbaren Titel in den Händen zu halten.

  • Stufe 1

    Sie reichen uns alle erforderlichen Unterlagen ein (Rechnung, Mahnungen, VO bzw. Behandlungsvertrag etc.)

    Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität / Durchsetzbarkeit der Forderung

    Rückmeldung der Henara-Inkasso und Übersendung der Vollmacht

    .

  • Stufe 2

    1. Anschreiben an säumigen Patienten, Inkassoschreiben mit Zahlungsaufforderung, nebst Gebühren und Verzugszinsen

    Überwachung der Zahlungs- / Antwortfrist (2 Wochen)

    2. Anschreiben an Patienten, letzte Zahlungsaufforderung, Androhung der kostenpflichtigen Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens

    Überwachung der Zahlungs- / Antwortfrist (2 Wochen)

  • Stufe 3

    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, nebst Mahnkosten, Inkassogebühren und Verzugszinsen

    Zahlung der erforderlichen Gerichtskosten (Vorschuss)

    Überwachung der Zustellung, sowie von Zahlungseingängen und Widersprüchen (Frist: 2 Wochen)

  • Stufe 4

    Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides

    Überwachung der Zustellung, sowie von Zahlungseingängen und Einsprüchen (Frist: 2 Wochen)

  • Stufe 5

    Rückgabe der vollstreckbaren Titel / Unterlagen an Kunden bzw. deren Rechtsanwälte für Einleitung / Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen


Sofern der Patient im gerichtlichen Mahnverfahren Rechtsmittel (Widerspruch / Einspruch) einlegt, hat der Kunde die Möglichkeit das streitige Verfahren vor Gericht durch den eigenen Rechtsanwalt oder einen von Henara empfohlenen Rechtsanwalt fortzuführen.

Im Falle von Zahlungseingängen durch die Patienten auf Konten der Henara erfolgt eine Schlussabrechnung ggü. dem Kunden unter Verrechnung seiner bis dahin gezahlten Gebühren und Vorschüsse. Die Auszahlung erfolgt auf das vom Kunden bei Auftragserteilung angegebenen Konto.

...

...

© 2021 henara GmbH