Die Blankoverordnung in der Ergotherapie

Seit dem 01. April 2024 ist es möglich für Ärzte und Ergotherapeuten mit der Blankoverordnung zu arbeiten. Wir zeigen hier die Regelungen und zeigen wie wir mit der Software alles umsetzen. 

Die Blankoverordnung kann für drei Diagnosegruppen erstellt werden: SB 1, PS 3 und PS 4. 

Dementsprechend haben wir mit der SmartVO Software einen eigene Geschäftsvorfall kreiert, der entlang der Regelungen und Freiheiten der Vorgaben erfolgreich funktioniert.

Was sind die Regelungen für die Blankoverordnung? 
- ein Auszug -

Ergotherapeuten können für eine Heilmittelverordnung mit festgestellter Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung (vgl. § 3 Absatz 5 HeilM-RL) selbst über die Auswahl des oder der Heilmittel, die Therapiefrequenz und die Dauer der einzelnen Behandlungstermine sowie die Gesamtdauer der Therapie pro Blankoverordnung unter Berücksichtigung von § 13a Absatz 2 HeilM-RL selbst bestimmen. Hier nun eine Übersicht über die prägnantesten Regelungen:

  • Auswahl der Heilmittel gemäß der Diagnosegruppe (Indikationsschlüssel), das gilt auch für thermische Anwendungen, Schienen und Gruppenbehandlung
  • die Verordnung ist maximal 16 Wochen, ab Verordnungsdatum gültig
  • mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Verordnungen mit oder ohne erweiterte Versorgungsverantwortung zu derselben Diagnose (ICD-10-zweistellig z. B. F6, F7) und derselben Diagnosegruppe sind möglich. Bei unterschiedlichen ICD 10 sind auch parallele möglich
  • eine Begründung der Unterbrechungen, die länger als 14 Kalendertage dauern, ist nicht erforderlich.
  • ein Abbruch ist jederzeit möglich, allerdings muss hier eine Information an den Arzt erfolgen 
  • Hausbesuche bestimmt weiterhin der verschreibene Arzt
  • auf der Rückseite muss das Heilmittel und die Therapiezeit pro Termin notiert werden. (auch Telemedizinische Heilmittel sind  möglich) 
  • die Zuzahlung kann sich im Verlauf entsprechend ändern
  • es ist keine Zwischenabrechnung möglich
  • Mindestangabe Therapiebericht an Arzt , sofern ein Therapiebericht verordnet wurde
  • das gilt nur für die Indikationsschlüssel SB1, PS3 und PS4 
  • Leitsymptomatik fällt weg
  • die entsprechenden ergotherapeutischen Leistungen werden patientenindividuell in Zeitintervallen (ZI) à 15 Minuten abgegeben
  • die Abrechnung der abgeschlossenen Zeitintervalle à 15 Minuten erfolgt gemäß Anlage 2 des Vertrages nach § 125a SGB V
  • die Therapiezeit pro Behandlungstermin beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 180 Minuten
  • für die Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation kann pauschal ein Zeitintervall pro Behandlungstermin abgerechnet werden
  • im Rahmen einer Blankoverordnung können bis zu zwei Behandlungstermine zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht und abgerechnet werden
  • abweichend von § 12 Absatz 8 der HeilM-RL können verschiedene Heilmittel an einem Behandlungstermin erbracht werden
  • Ampelsystem je nach Zeitintervallen verdeutlicht wie weit die Verordnung ausgeschöpft ist

Wie setzt die Software SmartVO die Regelungen um?

In der Software konnten die neu erlangten Freiheitsgrade der Blankoverordnung abgebikdet werden. Die Grenzen der Regelungen wie Dauer und Menge werden in SmartVO validiert und umgesetzt.

START

Unter Verordnung > NEU kann nun die HVO -13  Blankoverordnung ausgewählt werden. 

Die Blankoverordnung erhält damit einen eigenen Geschäftsvorfall (Darstellung 1.Bild links). Diesen kann ein Ergotherapeut auswählen, wenn er eine Blankoverordnung erhält. Das Ziel der Therapie steht fest, den Rest legt der Therapeut entlang des Bedarfes fest.

Die bestehenden Verordnungsinhalte werden in die Maske übernommen.

Dann stehen auch nur die drei verordnungswürdigen Diagnosen SB1, PS3 und PS4 zur Auswahl und bei diesen stehen auch nur die laut Heilmittelkatalog therapiebaren Heilmittel zur Auswahl. Hausbesuche bestimmt weiterhin der verschreibene Arzt.

Blanko-Geschaeftsvorfall
Verordnungsmenge
Blanko_therapien

Regelungen betreffen die Zeitintervall, den Faktor, die Verorndungsdauer. 

Neben der Therapie ist das Spannenste die Auswahl des Faktors. Ein Zeitintervall umfasst 15 Minuten, der Faktor bestimmt die Anzahl der Zeitintervalle. Diesen kann man im Terminfenster über den Plus- und Minus-Button anpassen. Bis zum Faktor 12 kann je Termin maximal ausgeschöpft werden.

Wichtig ist, dass die Dokumentation derzeit noch keine separate Positionsnummer hat, daher ist ein Zeitintervall jedem Termin hinzuzufügen.

Insgesamt kann eine Verordnung 16 Wochen bearbeitet werden. Ein  Ampelsystem zeigt an, wie ausgeschöpft die Verordnung bereits ist.

Der Verordnungswert berechnet sich entlang der Heilmittel und ihrer Zeitintervallen. Sobald die Verordnung abgeschlossen ist, kann sie mit den Kassen abgerechnet werden. Die Preislisten ziehen sich, wie gewohnt, automatisiert in die Verordnungsberechnung.

HMAuswahl
Faktor

Terminplaner

Die Faktoren können über das neue Uhrensymbol im Terminplaner mit Plus und Minus angepasst werden und entsprechend verkürzt oder verlängert sich die Dauer des zu erbringenden Heilmittels. 

1. Klicken der Uhr beim Termin im Terminplaner (linkes Bild)

2. + oder - zum Verändern des Faktors (1*15 Minuten) (rechtes Bild)

Wie rechne ich die Blankoverordnung ab?

Nachdem maximal 16 Wochen behandelt wurde, kann die Verordnung abgerechnet werden.

Mit der Software SmartVO wird validiert das alle Faktoren und Heilmittel auch zusammenpassen. 

Normalerweise empfehlen wir die Zuzahlung gleich zu Beginn zu kassieren, insofern prüfen Sie, ob die eingegangene Zuzahlungssumme der Summe zum Verordnungsende entspricht. Andernfalls kassieren Sie die Differenz.

Unsere Validierungen prüfen Parallelverordnungen, die Menge der Zeitintervalle, Verordnungsbeginn und -Ende u.v.m..

Mit der Abrechnung der Verordnung kann diese dann einem Abrechnungspaket hinzugefügt und zum Abrechnungszentrum versendet werden.

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