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SmartVO Versionsspecial Heilmittelkatalog

NEUERUNGEN 2021

Wir haben die ersten Hürden der Umstellung der Heilmittelrichtlinien überwunden. Hier nun im Überblick alle Neuerungen, die die neueste Version der Software bereithält.

Langfristiger Heilmittelbedarf

Unter “Extras” → “Daten verwalten” haben wir die ICD-10-Codes für “langfristige Heilmittelbedarfe” gesammelt. Nur diese können genutzt werden, um Verordnungen mit einer Behandlungsmenge > 6 abzurechnen. Bitte kontrollieren Sie dahingehend noch einmal die Verordnungen, die bislang als fehlerhaft angezeigt wurden. Anmerkung: Bei Rezepten mit langfristigem HM-Bedarf ist die Reihenfolge der ICD-10-Codes von Bedeutung (falls mehrere vorhanden sind). Damit die Validierung von SmartVO einen ICD-10-Code anerkennt, der langfristigen Heilmittelbedarf signalisiert, muss dieser im Programm an erster Stelle angegeben sein. (Auf dem Papierrezept ist die Reihenfolge hingegen egal.)

Neuerungen - Hinweise zum Heilmittelkatalog

Primäre Heilmittel können mit der neuen Heilmittelverordnung parallel behandelt werden. Also auch KG und MT an einem Tag. Das gleichzeitige Ankreuzen von a, b, c und x bei ärztlicher Ausstellung ist möglich, wenngleich bei x auch die textliche Beschreibung (Freitextfeld über a, b, c) notwendig wird. D1 gibt es (offiziell) unter dem Kürzel nicht mehr - wer dieses sucht, wird in der Software unter "standardisierte Heilmittelkombination" fündig. Auf den Rezepten sollte dabei - so unser aktueller Stand - aus einer ärztlichen Spezifizierung der einzelnen HM hervorgehen, was genau behandelt werden soll.

Label - Taxierung - Wohin denn nun?

Bitte kleben Sie das Label auf die erste Seite der Verordnung über die Auswahl der Heilmittelerbringer - oben rechts. Aus der Verordnung geht trotzdem hinreichend hervor, um welchen Heilmittelerbringer es sich handelt. Anmerkung: Trotz fehlendem Taxierungsbereich auf den neuen Rezepten benötigen wir das von Ihnen aufgeklebte QR-Label um die Daten zu übertragen! Die IK-Felder, Rechnungs- und Belegnummer können jedoch freibleiben.

Podologie Special

Viele Besonderheiten ergeben sich im Jahr 2021 speziell für Podologiepraxen. Hier nun einige Umgangsweisen mit den Neuerungen:

Befund je Termin

Die Vergütung des Befunds je Termin ist ab sofort möglich und kann somit auch abgerechnet werden. Bitte laden Sie dazu die neueste Version unter Unterstützung/Downloads herunter.

Verordnungen über den Jahreswechsel ***UPDATED***

Um bei Verordnungen, die in den Jahreswechsel fallen, die Abrechnung der neuen Positionen und Preise schon zu ermöglichen, mussten wir etwas tiefer in die Trickkiste greifen. Zunächst einmal gibt es nun sowohl die offizielle, ab 01.01.2021 gültige Preisliste im System, als auch eine inoffizielle, ab 01.03.2020 gültige Version. Letzteres war notwendig, um für alle noch im Jahr 2020 ausgestellten Rezepte die neuen Positionen bereitzustellen. Um die jahresübergreifenden Rezepte abzurechnen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Den "Geschäftsfall" auf "HVO13" wechseln (Aktualisierungssymbol in der Kachel "Verordnet am" anklicken).
  2. Nun Programmeinstellungen öffnen (Zahnräder oben rechts), dann "Anwendung" und in der entsprechenden Zeile den 01.03.2020 eingeben.
  3. Jetzt kann als 2. Heilmittel z.B. "Podologische Behandlung groß" neu angelegt werden; Befund ist als 3. HM verfügbar; der Hausbesuchspreis aktualisiert sich automatisch.
  4. Die Verordnungsmenge des alten HM auf die Anzahl der Termine im alten Jahr kürzen. Bsp: 2x PK (statt 3x)
  5. Die Menge der neuen Positionen (2. und 3. HM) entspricht der Anzahl der Termine im neuen Jahr. Bsp: 1x PB groß, 1x BF
  6. Jetzt müssen die Heilmittel nur noch korrekt auf die Termine verteilt werden. Dazu bitte unter "Termine" mit "alle Termine bearbeiten" den Terminassistenten öffnen.
  7. Bitte darauf achten, dass die neuen HM-Positionen nun auch unter der korrekten Bezeichnung auf der Empfangsbestätigung anzugeben sind und den Befund nicht vergessen.

Vertragsgültigkeit

Zu der Frage, wie lange dies für Verordnungen im Jahreswechsel noch gelten soll, war zuletzt widersprüchliches zu vernehmen. Einzelne Kostenträger informierten z.B. darüber, Rezepte aus 2020 dürften nur noch bis 31.01.2021 abgerechnet werden und seien notfalls abzubrechen. Auf Nachfrage haben wir dazu jedoch kürzlich die Auskunft erhalten, dass diese Regelung pandemiebedingt entfällt.

Help Center: Supportbutton

Das henara Help Center wurde in den letzten Releases schon vorgestellt. Nun gibt es eine einfache Verknüpfung zwischen SmartVO und dem Help Center. Unter „Hilfe“ finden Sie den Button „Anfrage Help Center“ mit der direkten Verlinkung ins Browserfenster des Help Centers. Mit der Aktion „Einfügen“ beim Praxisnamen oder in der Beschreibung hinterlassen Sie automatisiert alle wichtigen Informationen Ihrer SmartVO-Version und Ihrer Praxis für unseren Kundensupport.

Nutzen Sie die schnelle Kommunikationsmöglichkeit. Der Vorteil ist, dass Sie etliche Zusatzinformationen mitversenden können. Dieses wirksame Tool erleichtert die systematische Bearbeitung Ihrer Fragestellungen.

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