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SmartVO-Anpassungen und smarte Neuerungen

Nachdem sich die Wellen um den neuen Heilmittelkatalog nun so langsam glätten, haben wir wieder die Zeit gefunden, den Vorschlägen und Wünschen unserer Kunden mehr Gehör zu schenken. Die folgenden Anpassungen kommen mit der neuen SmartVO-Version auf den Rechnern an.

Rückseitendruck

Mit der aktuellen Version ist das Bedrucken der Empfangsbestätigung an die neuen Verordnungsformulare angepasst worden. Die Termine finden jetzt auch in den engen Zeilen und Spalten auf der Rückseite wieder ihren Platz. Selbstverständlich funktioniert auch das Bedrucken der alten Rezepte automatisch immer noch. Und für alle, die dieses Feature noch nie ausprobiert haben: Die Funktion ist nach der Rezepteingabe unter "Druck" zu finden und es können optional nur die Termine, nur die Heilmittel oder beides aufgedruckt werden.

Zweite Mahnstufe

Nun besteht die Möglichkeit, auch eine zweite Mahnung zu versenden. Unter Büro ► Rechnungen klicken Sie auf "Mahnung". Sofern schon eine erste Zahlungserinnerung erstellt wurde, ist jetzt auch ein zweites Mahnschreiben mit Bezug auf die Rechnungsnummer abrufbar.

Explizite langfristige Heilmittelbedarfe

Neben den in den offiziellen HeilMRL festgelegten langfristigen und besonderen Heilmittelbedarfen gibt es Patient:innen, deren Erkrankungen eine längerfristige Behandlung notwendig machen, aber keine grundsätzliche Berücksichtigung finden. Diese Patient:innen haben seit Jahresbeginn die Möglichkeit, sich seitens der Krankenkassen explizit eine langfristige Heilmittelversorgung (gültig für 1 Jahr) genehmigen zu lassen. In SmartVO kann eine vorliegende Genehmigung nun bestätigt werden. Dazu klicken Sie in der Verordnungsmaske auf das Dreieck im Feld "Optionen" (Bild 1) und bestätigen die dann folgenden Dialoge. Am Ende taucht in der Validierung der entsprechende Vermerk "Explizite Genehmigung" auf.

Darüber hinaus wurden in den vergangenen Tagen SmartVOs Validierungsmeldungen in Verordnungen mit LHB/BVB so angepasst, dass es nun eindeutiger ersichtlich wird, wenn eine Heilmittelmenge > 6 zulässig ist. Allgemein ist die Validierung nun so smart, dass Sie sich das Studium des HMK fast schon sparen können!

Neukundenseminare

Gern möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf unser wöchentliches Neukundenseminar hinweisen. Wir bieten jeden Dienstag ab 12.30 Uhr ein ca. einstündiges Webinar an. Sammeln Sie Ihre Fragen und stellen Sie sie uns. Lauschen Sie den Antworten und den Themen der anderen Praxen. Den Link zum Webinar finden Sie über die Anmeldung auf der Startseite bei henara.de. Die Teilnahme ist für alle kostenlos und auch alte Hasen, die ihr Wissen auffrischen oder weitergeben möchten, sind herzlich willkommen!

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